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Früh übt sich: Begleitetes Fahren

15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Medienberichten zufolge arbeitet die neue Bundesregierung an einer Reform der Regelungen für Fahranfänger. Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Die Hoffnung: Wer schon in jungen Jahren am Straßenverkehr teilnimmt, verursacht später weniger Unfälle – wie Erfahrungen mit dem Modell „Begleitetes Fahren“ belegen. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmenden überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmten Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Begleitete Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber# von der #userName# ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt indes nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Steigende Spritpreise: Von der Rezession zur Explosion

15.11.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die Energiekosten steigen europaweit dramatisch, auch Tanken ist dieser Tage eine kostspielige Angelegenheit. Für viele Autofahrer ist deshalb Sparsamkeit oberstes Gebot. Intelligentes Fahrverhalten hilft, den eigenen Kraftstoffverbrauch zu reduzieren. An den Zapfsäulen des Landes reiben sich viele Autofahrer derzeit ungläubig die Augen. Denn nach dem pandemiebedingten Einbruch der Spritpreise im vergangenen Jahr explodieren die Kosten für Benzin und Diesel in Folge der hohen Rohölnotierung. Versorgungsengpässe, wie zuletzt an britischen Tankstellen zu beobachten, sind hierzulande zwar nicht zu erwarten, dennoch wird jede Tankfüllung auch für Autofahrer in Deutschland zunehmend zur Belastung. Die Sorge vor weiter steigender Inflation ist groß, viele Menschen bemühen sich, den eigenen Energieverbrauch möglichst gering zu halten – auch am Steuer. „Mit einer intelligenten Fahrweise schonen wir nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel“, sagt #userInhaber# von der #userName#. Fahrprofis wie #userInhaber# sind Experten für Energieeffizienz im Straßenverkehr, denn sie haben schon von Berufswegen ein ausgeprägtes Interesse daran, ihre Spritkosten so gering wie möglich zu halten. Doch was genau bedeutet intelligentes Fahren? Die Antwort vermittelt #userInhaber# den Fahrschülern in Form eines einfachen Vergleichs: „Versetzen Sie sich in die Lage eines Radfahrers. Fahren Sie nach dem Start möglichst lange in niedrigen Gängen? Treten Sie bergab kräftig in die Pedale oder lassen Sie lieber rollen? Fahren Sie gerne mit schwerem Gepäck oder zu wenig Luft in den Reifen? Die physikalischen Gesetzmäßigkeiten sind für Rad- und Autofahrer gleich, nur dass Ersterer die Energie dafür selbst aufbringen muss. Mit den Regeln, die sich im Umkehrschluss aus diesem Beispiel ableiten lassen, können Sie mit geringem Aufwand erhebliche Mengen Sprit einsparen!“ Niedertouriges und vorausschauendes Fahren bei möglichst konstanter Geschwindigkeit sind demnach Voraussetzungen für mehr Effizienz am Steuer. Anfahren und Beschleunigen verbrauchen besonders viel Sprit, weshalb plötzliche und heftige Bremsungen vermieden werden sollten. Bei Standphasen ab 20 Sekunden empfiehlt es sich, den Motor abzustellen. Unnötiges Gewicht im Kofferraum oder auf der Rückbank führt ebenso zu Mehrverbrauch wie der nicht genutzte Gepäckträger auf dem Autodach. Gleiches gilt in der kalten Jahreszeit für Eis und Schnee: „Durch zusätzlichen Ballast ist das Auto während der Fahrt erhöhtem Luftwiderstand ausgesetzt“, erklärt #userInhaber#. Abhängig von Anbieter, Standort und Tageszeit kommt es zudem von Zapfsäule zu Zapfsäule zu teils erheblichen Preisunterschieden. Wer sich über Online-Vergleichsportale oder Apps informiert, kann auch beim Tanken selbst ein paar Euro einsparen. Laut #userInhaber# ist die effektivste Methode, langfristig Kosten einzusparen jedoch, das eigene Mobilitätsverhalten zu überdenken. Wer für Kurzstrecken auf das Auto verzichtet und Alternativen nutzt, verbrauche schließlich wenig bis gar keinen Kraftstoff. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Neuer Bußgeldkatalog: Was lange währt, wird endlich gut?

15.10.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 08. Oktober den zuvor von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss zur StVO-Novelle verabschiedet. Vorausgegangen waren dem neuen Bußgeldkatalog anhaltende politische Diskussionen. Die nun in Teilen abgemilderten Sanktionen waren ursprünglich Teil einer umfassenderen Reform der Straßenverkehrsordnung, die bereits im April 2020 in Kraft getreten ist. Doch nur einen Monat später kassierte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers wieder ein. Aufgrund anhaltender Rechtsunsicherheit kehrten die Länder bis auf Weiteres zum alten Regelwerk zurück, es folgte ein anhaltender Streit um Strafmaß und Fahrverbote. Mit dem Beschluss findet die Debatte nun ihr vorzeitiges Ende. Im Ergebnis steigen Bußgelder fast flächendeckend teils erheblich, besonders Raser und Falschparker müssen fortan deutlich tiefer in die Tasche greifen. Anders als im ersten Gesetzesentwurf vorgesehen bleiben die Fahrverbotsgrenzen hingegen unverändert, ein Erfolg für Kritiker und Interessenverbände. Wenn der Beschluss in voraussichtlich wenigen Wochen rechtskräftig wird, scheint neuerliche Konfusion in der Bevölkerung vorprogrammiert: Zu langwierig und verworren ist die Entstehungsgeschichte des neuen Regelwerks. #userInhaber# von der #userName# hat von Berufswegen täglich mit der StVO zu tun und erklärt, worauf sich Verkehrssünder zukünftig einstellen müssen: „Für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrts- und Abbiegeverstöße werden die Verwarnungsgelder nahezu verdoppelt. Hinzu kommen einige gänzlich neue Regeln, so wird z.B. das Befahren der Rettungsgasse bei stockendem Verkehr zukünftig mit 240 Euro geahndet, obendrein gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.“ Im Bezug auf falsch abgestellte Fahrzeuge finden sich im Bußgeldkatalog zahlreiche neue Verstöße – versehen mit jeweiligen Sanktionen. „Hierbei handelt es sich mehr um eine Ausdifferenzierung bereits geltender Regeln“, so #userInhaber#. „Das Parken in zweiter Reihe, auf Rad- oder Busfahrbahn war auch in der Vergangenheit unzulässig, der Gesetzgeber schafft sich nun Möglichkeiten, gezielt nach Schwere des Vergehens zu sanktionieren.“ So variieren die entsprechenden Bußgelder, je nachdem, ob durch das falsch geparkte Auto eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Das selbst erklärte Ziel der Gesetzesnovelle besteht indes in der Förderung einer „sicheren, klimafreundlichen und modernen Mobilität“. Folglich werden auch Umweltverstöße und Beeinträchtigungen der alternativen Verkehrsformen strikter geahndet. Wer etwa dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt, muss anstatt 10 neuerdings 80 Euro zahlen, auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei kommt nun dazu. Doch inwieweit wirken höhere Strafen tatsächlich abschreckend auf Verkehrssünder? „Prinzipiell sind Bußgelder ein probates Mittel“, meint #userInhaber#. „Allerdings ist und bleibt Verkehrssicherheit keine Frage der Bezahlbarkeit. Im internationalen Vergleich sind Verkehrsdelikte in Deutschland übrigens weiterhin relativ billig – das weiß jeder, der im Urlaub schon einmal ein Knöllchen bekommen hat.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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